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   BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62   

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BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62 (https://dejure.org/1963,47)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1963 - VII C 96.62 (https://dejure.org/1963,47)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1963 - VII C 96.62 (https://dejure.org/1963,47)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des Vorliegens einer geeigneten und unerlässlichen Maßnahme zur Behebung einer besonderen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 16, 224
  • NJW 1963, 2185
  • MDR 1963, 955
  • DVBl 1964, 75
  • BB 1964, 177
  • DB 1963, 1471
  • DÖV 1963, 917
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.08.1962 - VII C 133.61

    Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung eines Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dies zur Anfechtung eines Bescheides des Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer im Urteil vom 3. August 1962 (BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61] [333 ff.]) eingehend dargelegt.
  • BVerwG, 01.04.1960 - VII C 7.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
    Der Begriff "Ausbildungsabschnitt" schließt in sich, daß es sich um einen erkennbar abgegrenzten Teil der gesamten Berufsausbildung handeln muß; sie soll nicht unterbrochen werden, wenn der Wehrpflichtige an das bisher unter Anwendung einer erheblichen Zeit Erlernte nach Beendigung des Wehrdienstes nicht mehr anknüpfen könnte, sondern die bisherige Ausbildung erneut durchlaufen müßte, um das Ziel der Berufsausbildung später zu erreichen (vgl. Urteil vom 1. April 1360 - BVerwGE 10, 250 [251] -).
  • BVerwG, 06.03.1959 - VII C 105.58
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
    Darauf hat der Senat schon im Urteil vom 6. März 1959, BVerwGE 8, 200 (202) [BVerwG 06.03.1959 - VII C 105/58] hingewiesen.
  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 112.59
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schonim Urteil vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 - NJW 1960, 644, ausgeführt, daß die auf § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes, jetzt in der Fassung vom 25. Mai 1962 (BGBl. I S. 349) - WehrPflG - gestützte Klage auf Aufhebung des Musterungsbescheides in § 35 WehrPflG nicht nur als Anfechtungsklage bezeichnet, sondern ihrem Wesen nach auf die Anfechtung dieses Verwaltungsaktes beschränkt ist.
  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Im Falle einer erfolgreichen Anfechtungsklage darf die im Vorprozeß unterlegene Behörde bei unveränderter Sach- und Rechtslage gegen denselben Betroffenen nicht einen neuen Verwaltungsakt aus den vom Gericht mißbilligten Gründen erlassen (BVerwGE 14, 359 ; 16, 224 ; Beschluß vom 6. März 1962 - BVerwG 7 B 73.61 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 16; ebenso BVerfGE 47, 146 ; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., 1988, § 121 Rdnr. 21; Ule a.a.O., S. 317; Kopp a.a.O., Rdnr. 9 und 11).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Den richtigen Beklagten zu ermitteln, ist gegebenenfalls Sache des Gerichts (vgl. Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 133.61 - BVerwGE 14, 330 [BVerwG 03.08.1962 - VII C 133/61] und vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 96.62 - BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 96/62]).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 4.01

    Auslegung eines Urteils, Feststellung von Abschiebungshindernissen, Umdeutung,

    Danach tritt eine Bindung auch in den Fällen ein, in denen die rechtskräftige Zuerkennung oder Aberkennung eines prozessualen Anspruchs für einen anderen zwischen denselben Beteiligten streitigen prozessualen Anspruch vorgreiflich ist (stRspr; für Anfechtungsklagen Urteil vom 30. August 1962 - BVerwG 1 C 162.58 - BVerwGE 14, 359 ; Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG 7 C 96.62 - BVerwGE 16, 224 ; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ; Urteil vom 10. Mai 1994, a.a.O., S. 26; vgl. auch Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 121 Rn. 26, 59, 81; entsprechend zur Verpflichtungsklage Urteil vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 und zur Feststellungsklage Urteil vom 23. November 1999 - BVerwG 9 C 16.99 - BVerwGE 110, 111 ).
  • BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67

    Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit

    Auch im Wehrpflichtrecht entspricht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (im Anschluß an BVerwG VIII C 157.67; abweichend von BVerwGE 14, 336; 16, 224) [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62].

    Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung hält der erkennende Senat an der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 14, 336; 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62]und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65 -, DÖV 1966 S. 352 [in BVerwGE 23, 100 mit den hier maßgebenden Urteilsgründen nicht abgedruckt]) insoweit nicht mehr fest, als früher davon ausgegangen worden ist, daß nicht nur die Klage gegen den Musterungsbescheid und den Einberufungsbescheid, sondern auch die Klage gegen andere wehrbehördliche Bescheide ihrem Wesen nach notwendig auf die Anfechtung des (ablehnenden) Verwaltungsaktes beschränkt sei.

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines

    Wenn der Kläger für die Erhaltung und Portführung des landwirtschaftlichen Anwesens seiner Mutter unentbehrlich (§ 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG) ist, so hatte die Wehrbehörde zu prüfen, ob sich die durch die Einberufung zum Wehrdienst entstehende Notlage durch eine Zurückstellung beheben läßt (vgl. Urteil des Senates vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62]).

    Wegen des Ausnahmecharakters der Zurückstellung kann schon bei der Auslegung des Begriffes "besondere Härte" ein in späterer Zukunft vielleicht möglicher Nachteil nicht in die Betrachtung einbezogen werden (vgl. das Urteil vom 14. Februar 1964.- BVerwG VII G 88.63 -), ebensowenig kann eine unbestimmte Erwartung die Zweckmäßigkeit der Zurückstellung rechtfertigen (vgl. BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] [228-229]).

    "Erhaltung und Fortführung" eines Betriebes im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WehrPflG bedeutet nicht, daß Einschränkungen oder Ertrags- -minderungen unzumutbar wären; der Betrieb muß nur in seiner Substanz als Existenzgrundlage des Wehrpflichtigen erhalten bleiben (vgl. für Handwerksbetriebe das Urteil vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] [228]).

  • BVerwG, 26.08.1966 - VII C 169.64

    Materielle Gleichsetzung des Begehrens auf Zurückstellung vom Wehrdienst mit dem

    Gagen die Ablehnung der Entlassung aus dem Wehrdienst wegen besonderer Härte (§ 29 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes) ist nur die Anfechtungsklage und nicht die Verpflichtungsklage gegeben (Fortentwicklung von BVerwGE 16, 224).

    Schon zur Vorschrift des § 12 Abs. 4 WehrPflG, wonach ein Wehrpflichtiger zurückgestellt werden "soll", wenn die Einberufung zum Wehrdienst für ihn eine besondere Härte bedeuten würde, hat der Senat im Urteil vom 16. Juli 1963 (BVerwGE 16, 224) näher dargelegt, daß die Wehrbehörden in ihrem Ermessen zwar begrenzt und gehalten seien, den Belangen des Wehrpflichtigen tunlichst Rechnung zu tragen, daß sie andererseits aber allgemeine Interessen, wie die Wehrersatzlage, berücksichtigen dürften; die Gerichte dürften daher die Zurückstellung nicht selbst anordnen, Spruchreife im Sinne von § 113 Abs. 4 Satz 1 VwGO als Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zurückstellung sei keinesfalls gegeben.

    Bei der Beurteilung, ob sich daraus für den Kläger eine besondere Härte aus persönlichen Gründen ergibt, hat das Verwaltungsgericht ebenfalls das Urteil vom 16. Juli 1963 (BVerwGE 16, 224) außer acht gelassen.

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII C 177.63

    Rechtsmittel

    Die Beklagte bezieht sich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 -, vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 60.62, VII C 94.62 und VII C 96.62 - und vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 90.63 -.

    Zur sachlichen Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere in dem Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 96.62 - (BVerwGE 16, 224) und im Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 90.63 - ausgeführt, daß nach Abschluß des Musterungsverfahrens die Zuständigkeit des Musterungsausschusses für die Entscheidung über einen später gestellten Zurückstellungsantrag nicht mehr gegeben ist.

    Wegen des Zusammenhangs im Kostenpunkte war das Urteil im ganzen aufzuheben, die Verpflichtungsklage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber unzulässig (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 96.62 -).

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII C 142.63

    Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes für die Entscheidung über eine

    Die Beklagte beziehe sich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 112.59 -, vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 60.62, VII C 94.62, VII C 96.62 - und vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 90.63 -.

    Zur sachlichen Zuständigkeit des Kreiswehrersatzamtes ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, insbesondere in dem Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 96.62 - (BVerwGE 16, 224) und im Urteil vom 20. Dezember 1963 - BVerwG VII C 90.63 ausgeführt, daß nach Abschluß des Musterungsverfahrens die Zuständigkeit des Musterungsausschusses für die Entscheidung über einen später gestellten Zurückstellungsantrag nicht mehr gegeben ist.

    Wegen des Zusammenhangs in Kostenpunkte war das Urteil im ganzen aufzuheben die Verpflichtungsklage ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aber unzulässig (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 16. Juli 1963 - BVerwG VII C 96.62 -).

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 45.63

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst -

    Das hat der Senat im Urteil vom 16. Juli 1963, BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] (225-227) eingehend dargelegt, darauf kann verwiesen werden.

    Besonders hart träfe die Einberufung den Wehrpflichtigen nur dann, wenn das Bestehen des Betriebes nicht mehr gesichert wäre; er soll ihm in der Substanz als Existenzgrundlage erhalten bleiben (vgl. BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] [228]).

    Endlich ist in dem schon mehrfach erwähnten Urteil in BVerwGE 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - BVerwG VII C 96.62] (228-229) dargelegt, daß die Zurückstellung nicht im Sinne des Gesetzes liege, wenn nach ihrem zeitlichen Ablauf die Lage nicht anders wäre als vor der Zurückstellung; eine unbestimmte Erwartung, die Lage werde sich später bessern, genüge nicht; der Wehrpflichtige könne bei andauernder Unentbehrlichkeit nur zum verkürzten Grundwehrdienst (§ 5.Abs. 3 WehrPflG) einberufen werden, diese Vorschrift bestätige den Ausnahmecharakter der Zurückstellung, die nur als eine zur Behebung der besonderen Härte geeignete und unerläßliche Maßnahme zulässig sei erreiche sie diese Wirkung nicht, so könne die besondere Härte der Einberufung nur durch Verkürzung des Grundwehrdienstes gemildert werden.

  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der

    Die Zurückstellung vom vollen Grundwehrdienst ist grundsätzlich zu versagen, wenn die als Zurückstellungsgrund geltend gemachte besondere Härte der Einberufung durch einen vorübergehenden Aufschub der Dienstleistung nicht vermieden werden kann (Bestätigung von BVerwGE 16, 224 und 18, 62).

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sie unter solchen Umständen vom Wehrpflichtigen nicht verlangt und von den Wehrbehörden nicht angeordnet werden kann (BVerwGE 16, 224 [228]; 18, 62).

  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71

    Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68

    Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch

  • BVerwG, 27.11.1964 - VII C 165.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

  • BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 101.68

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 170/76

    Enteignung von Gelände für ein Straßenbauvorhaben

  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 99.85

    Adressat der Festsetzung der Fehlbelegungsabgabe von Bundesbehörden -

  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 183.67

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 82.68

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Musterungsbescheids - Berufung auf

  • BVerwG, 30.11.1967 - III C 128.65

    Rückverweisung an das Verwaltungsgericht - Ersatz von Kriegslasten

  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 9.01

    Grenzen der zulässigen Auslegung des streitgegenständlichen Verwaltungsakts durch

  • BVerwG, 08.05.1973 - VIII CB 9.72

    Voraussetzungen für die Einstellungs eines Verfahrens

  • BVerwG, 28.08.1969 - VIII C 86.68

    Verlegung des ständigen Aufenthalts in das Ausland - Ruhen der Wehrpflicht -

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 7.69

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen -

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 102.70

    Unentbehrlichkeit für einen elterlichen Betrieb - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 09.09.1968 - VIII B 71.68

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Zulässigkeit und

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 1.78

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Besondere Härte einer Einberufung

  • BVerwG, 03.02.1967 - VII C 99.66

    Dem Begriff der Zurückstellung innewohnende zeitliche Begrenzung -

  • BVerwG, 13.01.1967 - VII C 156.66

    Einberufung zum zivilen Ersatzdienst - Zurückstellung vom Zivildienst wegen der

  • BVerwG, 15.08.1972 - VIII B 115.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.02.1970 - VIII B 3.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.12.1969 - VIII B 80.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67

    Antrag des Klägers auf Entlassung aus dem Wehrdienst - Feststellung, daß die

  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 186.64

    Ablehnung der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verschweigens eines für die

  • BVerwG, 06.05.1964 - VII B 139.63

    Gültigkeit des § 34 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz (WehrPflG)

  • BVerwG, 17.01.1964 - VII C 169.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.09.1969 - VIII B 158.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Heranziehung zum verkürzten

  • BVerwG, 24.01.1969 - VIII B 25.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 87.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 136.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.05.1966 - VII CB 133.65

    Voraussetzungen für eine Erledigung der Hauptsache

  • BVerwG, 15.05.1964 - VII C 145.63

    Zurückstellung des Klägers vom Wehrdienst - Vermeidung einer unbilligen Härte

  • BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 127.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 16.12.1966 - VII B 187.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.09.1965 - VII B 50.64

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im Betrieb des

  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 178.64

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aussetzung der Vollziehung

  • BVerwG, 25.09.1964 - VII B 102.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.03.1964 - VII B 139.63

    Gesuch um Bewilligung von Armenrecht - Befreiung vom Wehrdienst nach Tod des

  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 88.63

    Rechtsschutz eines Wehrpflichtigen gegen einen Einberufungsbescheid

  • BVerwG, 15.11.1963 - VII C 103.63

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache -

  • BVerwG, 12.09.1963 - VII C 153.63

    Rechtsmittel

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